Säule 3a: Nachzahlungen ab 2025 – Neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge
Säule 3A

Säule 3a: Nachzahlungen ab 2025 – Neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge

Ab 2025 können Erwerbstätige in der Schweiz versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachholen. Dieser Artikel erklärt die neuen gesetzlichen Regelungen, die Voraussetzungen für Nachzahlungen und wie Sie diese nutzen können, um Ihre Altersvorsorge zu optimieren und steuerliche Vorteile zu erzielen.

Ab dem Jahr 2025 eröffnet sich für Erwerbstätige in der Schweiz eine bedeutende Neuerung im Bereich der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a): Es wird möglich sein, versäumte Einzahlungen nachträglich zu leisten. Diese Änderung bietet eine zusätzliche Chance, die eigene Altersvorsorge zu optimieren und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.(bsv.admin.ch)

Was ändert sich ab 2025?

Bisher war es nicht gestattet, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen. Mit der neuen Regelung können ab 2025 entstandene Beitragslücken bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise im Jahr 2026 eine Nachzahlung für das Jahr 2025 möglich ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Möglichkeit nur für Jahre besteht, in denen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde und der ordentliche Jahresbeitrag vollständig entrichtet wurde. (Blick, simpletax.ch, bsv.admin.ch)

Voraussetzungen für Nachzahlungen

  • AHV-pflichtiges Einkommen: Sowohl im Jahr der Nachzahlung als auch im Jahr, für das die Nachzahlung erfolgt, muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegen.(bsv.admin.ch)
  • Vollständige Einzahlung des ordentlichen Beitrags: Der reguläre Jahresbeitrag muss im betreffenden Jahr vollständig einbezahlt worden sein.(bsv.admin.ch)
  • Maximalbetrag: Die Nachzahlung darf den für das betreffende Jahr festgelegten Maximalbetrag nicht überschreiten. Für das Jahr 2025 beträgt dieser CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse und CHF 36'288 für Selbstständige ohne Pensionskasse. (United States of America)

Steuerliche Vorteile

Nachzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer Reduktion der Steuerlast führt. Die genaue Höhe der Steuerersparnis hängt vom individuellen Einkommen und dem Wohnort ab. Es ist jedoch zu beachten, dass die Steuerbehörden die Rechtmässigkeit der Nachzahlungen überprüfen und entsprechende Nachweise verlangen können. (viac.ch, VZ VermögensZentrum, bsv.admin.ch)

Fazit

Die Möglichkeit, ab 2025 Nachzahlungen in die Säule 3a zu leisten, bietet eine wertvolle Gelegenheit, die eigene Altersvorsorge zu stärken und steuerliche Vorteile zu nutzen. Es ist jedoch entscheidend, die Voraussetzungen und Bedingungen genau zu kennen und die Nachzahlungen sorgfältig zu planen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und gegebenenfalls die Konsultation eines Finanzberaters können dabei helfen, die bestmöglichen Entscheidungen für die persönliche Vorsorge zu treffen.

Hinweis: Die genannten Informationen basieren auf aktuellen Daten und können sich ändern. Es wird empfohlen, vor einer Investition oder Nachzahlung eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Planung deiner Altersvorsorge benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!