So funktioniert ein 1e-Plan
Der Name kommt aus Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2). Er erlaubt Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag versichern, ihren Versicherten mehrere Anlagestrategien zur Wahl zu stellen. 2026 liegt diese Schwelle bei CHF 136’080. Alles darunter bleibt in der normalen Pensionskasse, dem sogenannten Basisplan.
Dein Arbeitgeber schliesst dafür einen Vertrag mit einer 1e-Sammelstiftung ab und definiert den Vorsorgeplan: Sparbeiträge von bis zu 25 % des versicherten Lohns, Risikoleistungen bei Tod und Invalidität und die Auswahl der Strategien. Die Stiftung darf pro Plan höchstens zehn Strategien anbieten, mindestens eine davon muss risikoarm sein, zum Beispiel eine Kontolösung ohne Wertschriften. Du wählst aus dieser Auswahl und kannst später wechseln.
Der entscheidende Unterschied zur Pensionskasse: Es gibt keinen Mindestzins und keine Garantie. Was deine Strategie erwirtschaftet, wird deinem Konto gutgeschrieben, Verluste ebenso. Dafür entfällt die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden, und die Stiftung kann nie in Unterdeckung geraten. Beim Austritt aus der Firma nimmst du den effektiven Wert deines Guthabens mit, auch wenn er gerade unter den einbezahlten Beiträgen liegt. Viele Stiftungen bieten deshalb eine Freizügigkeitslösung an, in der du dieselbe Strategie weiterführen kannst.
Steuerlich gilt, was auch für die Pensionskasse gilt: Beiträge und freiwillige Einkäufe reduzieren das steuerbare Einkommen, das Kapital wächst steuerfrei, und die Auszahlung bei der Pensionierung wird separat zu einem reduzierten Satz besteuert. Weil der versicherte Lohn im 1e-Plan hoch ist, ist auch das Einkaufspotenzial hoch. Laut PwC lag der durchschnittliche Einkauf 2024 bei CHF 22’200 pro Versicherten.