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Säule 3a Nachzahlung: So holst du verpasste Jahre nach

Ab 2026 kannst du versäumte Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachholen. Die neue Regelung erlaubt es, Beitragslücken ab 2025 zu schliessen, mit vollem Steuerabzug.

Aktualisiert am

Wer in einem Jahr nicht oder nur teilweise in die Säule 3a eingezahlt hat, musste das bisher akzeptieren. Ab 2026 ändert sich das: Beitragslücken können rückwirkend geschlossen werden, inklusive Steuerabzug.

Was ist die Nachzahlungsregel?

Beitragslücken aus Jahren ab 2025 kannst du bis zu zehn Jahre rückwirkend nachholen. Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich. Lücken aus Jahren vor 2025 bleiben ausgeschlossen.

Beispiel: Du hast 2025 nur CHF 3'000 statt CHF 7'258 eingezahlt. Ab 2026 kannst du die fehlenden CHF 4'258 nachzahlen und zusätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • AHV-pflichtiges Einkommen: sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr der Nachzahlung
  • Ordentlicher Beitrag zuerst: Im Einkaufsjahr musst du zuerst den für dich geltenden ordentlichen Jahresbeitrag vollständig einzahlen.
  • Obergrenze: Pro Jahr kannst du höchstens CHF 7'258 nachzahlen (kleiner Maximalbetrag, Stand 2026) und nie mehr als deine effektive Lücke.
  • Zeitfenster: nur Lücken ab 2025, maximal 10 Jahre rückwirkend
  • Ein Einkauf pro Lücke: Jede Jahreslücke kannst du nur einmal einkaufen. Schliesst du sie nur teilweise, verfällt der Rest. Und wer bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen hat, kann gar nicht mehr einkaufen.

Wie hoch ist der Steuervorteil?

Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und CHF 7'258 Nachzahlung sparst du rund CHF 2'200 Steuern, zusätzlich zur Ersparnis aus der regulären Einzahlung desselben Jahres.

Für wen ist die Nachzahlung besonders attraktiv?

  • Selbständige mit schwankendem Einkommen
  • Personen nach einem Erwerbsunterbruch, etwa wegen Mutterschaft oder Krankheit
  • Gutverdienende mit hohem Grenzsteuersatz
  • Späteinsteiger, die künftige Lücken vermeiden wollen

Wie gehst du vor?

  1. Prüfe, in welchen Jahren ab 2025 du den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft hast.
  2. Zahle im aktuellen Jahr zuerst den vollen ordentlichen Beitrag ein.
  3. Beantrage die Nachzahlung bei deinem 3a-Anbieter und gib Jahr und Höhe des Einkaufs an.
  4. Deklariere den Einkauf in der Steuererklärung als Abzug.

Fazit

Die Nachzahlung ist eine der bedeutendsten Änderungen der Säule 3a seit Jahren. Wer Lücken ab 2025 hat, sollte sie einplanen und vollständig schliessen. Vergleiche zuerst die Anbieter im 3a-Konto-Vergleich auf Evaluno, damit jeder nachgezahlte Franken auch gut angelegt ist.

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