Wer in einem Jahr nicht oder nur teilweise in die Säule 3a eingezahlt hat, musste das bisher akzeptieren. Ab 2026 ändert sich das: Beitragslücken können rückwirkend geschlossen werden – inklusive Steuerabzug.
Was ist die Nachzahlungsregel?
Beitragslücken aus Jahren ab 2025 können bis zu zehn Jahre rückwirkend nachgeholt werden.
Beispiel: Du hast 2025 nur CHF 3’000 statt CHF 7’258 eingezahlt. Ab 2026 kannst du CHF 4’258 nachzahlen und steuerlich abziehen.
Voraussetzungen
- AHV-pflichtiges Einkommen: Im Nachzahlungsjahr und im Jahr der Lücke.
- Ordentlicher Beitrag vollständig: Im aktuellen Jahr muss zuerst der Maximalbetrag eingezahlt sein.
- Maximalbetrag: Nachzahlung darf den Jahreshöchstbetrag nicht überschreiten.
- Zeitfenster: Nur Lücken ab 2025, maximal 10 Jahre rückwirkend.
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und CHF 7’258 Nachzahlung: rund CHF 2’175 Steuerersparnis – zusätzlich zur regulären Einzahlung desselben Jahres.
Für wen besonders attraktiv?
- Selbständige mit schwankendem Einkommen
- Personen nach Erwerbsunterbruch (Mutterschaft, Krankheit)
- Gutverdienende mit hohem Grenzsteuersatz
- Späteinsteiger mit früheren Lücken
Wie vorgehen?
- Prüfen, in welchen Jahren der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde
- Im aktuellen Jahr zuerst den vollen Betrag einzahlen
- Nachzahlungsformular beim 3a-Anbieter anfordern
- In der Steuererklärung als separaten Abzug deklarieren
Fazit
Eine der bedeutendsten Änderungen der Säule 3a seit Jahren. Wer Lücken hat, sollte handeln. Vergleiche zuerst die Anbieter auf Evaluno.