Säule 3a Nachzahlung: So holst du verpasste Jahre nach
Säule 3a

Säule 3a Nachzahlung: So holst du verpasste Jahre nach

Ab 2026 können versäumte Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachgeholt werden. Eine neue Regelung erlaubt es, Beitragslücken zu schliessen – mit Steuerabzug.

Wer in einem Jahr nicht oder nur teilweise in die Säule 3a eingezahlt hat, musste das bisher akzeptieren. Ab 2026 ändert sich das: Beitragslücken können rückwirkend geschlossen werden – inklusive Steuerabzug.

Was ist die Nachzahlungsregel?

Beitragslücken aus Jahren ab 2025 können bis zu zehn Jahre rückwirkend nachgeholt werden.

Beispiel: Du hast 2025 nur CHF 3’000 statt CHF 7’258 eingezahlt. Ab 2026 kannst du CHF 4’258 nachzahlen und steuerlich abziehen.

Voraussetzungen

  • AHV-pflichtiges Einkommen: Im Nachzahlungsjahr und im Jahr der Lücke.
  • Ordentlicher Beitrag vollständig: Im aktuellen Jahr muss zuerst der Maximalbetrag eingezahlt sein.
  • Maximalbetrag: Nachzahlung darf den Jahreshöchstbetrag nicht überschreiten.
  • Zeitfenster: Nur Lücken ab 2025, maximal 10 Jahre rückwirkend.

Wie hoch ist der Steuervorteil?

Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und CHF 7’258 Nachzahlung: rund CHF 2’175 Steuerersparnis – zusätzlich zur regulären Einzahlung desselben Jahres.

Für wen besonders attraktiv?

  • Selbständige mit schwankendem Einkommen
  • Personen nach Erwerbsunterbruch (Mutterschaft, Krankheit)
  • Gutverdienende mit hohem Grenzsteuersatz
  • Späteinsteiger mit früheren Lücken

Wie vorgehen?

  1. Prüfen, in welchen Jahren der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde
  2. Im aktuellen Jahr zuerst den vollen Betrag einzahlen
  3. Nachzahlungsformular beim 3a-Anbieter anfordern
  4. In der Steuererklärung als separaten Abzug deklarieren

Fazit

Eine der bedeutendsten Änderungen der Säule 3a seit Jahren. Wer Lücken hat, sollte handeln. Vergleiche zuerst die Anbieter auf Evaluno.