Selbständige tragen ihre Altersvorsorge selbst. Wer keine Pensionskasse hat, muss die 2. Säule bewusst ersetzen – die Säule 3a bietet dafür erheblichen Spielraum.
Höhere Einzahlungslimite
Angestellte dürfen 2026 maximal CHF 7’258 einzahlen. Für Selbständige ohne Pensionskasse gilt:
- Bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens
- Maximal CHF 36’288 pro Jahr
Wer gut verdient, kann also bis zum Fünffachen des Angestellten-Limits einzahlen.
Säule 3a vs. freiwillige Pensionskasse
- Säule 3a: steuerlich abzugsfähig, flexibel in der Anlage, gebundene Selbstvorsorge
- Freiwilliger BVG-Anschluss: möglich über Auffangeinrichtung oder Berufsverbände
Wichtig: Wer einer Pensionskasse beitritt, hat nur noch den niedrigeren Limit von CHF 7’258 für die Säule 3a.
Steuervorteil bei hohem Einkommen
Bei CHF 150’000 Nettoeinkommen und 35% Grenzsteuersatz: Eine Einzahlung von CHF 30’000 spart rund CHF 10’500 Steuern.
Schwankendes Einkommen: Flexibel einzahlen
Keine Mindesteinzahlung – in guten Jahren viel, in schlechteren Jahren weniger oder nichts. Ab 2026 können Lücken rückwirkend nachgezahlt werden.
Anlageform: Fonds statt Sparkonto
Bei langen Horizonten empfehlen sich Wertschriftenlösungen:
- Höhere Renditechancen durch Aktienanteil
- Inflation wird ausgeglichen
- Tiefe Kosten bei VIAC, frankly, finpension
Mehrere Konten: Steuern beim Bezug sparen
Gestaffelte Auszüge über mehrere Jahre reduzieren die Steuerprogression erheblich. Ab ca. CHF 50’000 Guthaben lohnen sich separate Konten.
Fazit
Selbständige, die die Säule 3a konsequent nutzen, können erheblich Steuern sparen und Vermögen aufbauen. Vergleiche die Anbieter auf Evaluno.