Gestaffelter Bezug: Die zweite Hälfte der Strategie
Das Splitten der Einzahlungen auf mehrere Konten allein bringt noch keine Steuerersparnis. Entscheidend ist, dass die Konten in verschiedenen Steuerjahren bezogen werden. Sonst rechnet die Steuerverwaltung die Beträge zusammen, und der Vorteil ist weg.
Die Regeln dazu:
- 5-Jahres-Fenster: Die Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden, also frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter von 65 Jahren. Da das Jahr der Pensionierung mitzählt, sind es 6 Bezugsjahre - vom 60. bis zum 65. Altersjahr je eines.
- Aufschub bei Weiterarbeit: Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug um bis zu 5 Jahre aufschieben. Dann verlängert sich das Fenster auf bis zu 11 Bezugsjahre
- Ein Konto = ein Bezug. Du kannst ein 3a-Konto nur komplett oder gar nicht beziehen, es gibt kein Teilbezug von einem Konto. Deshalb muss die Aufteilung beim Eröffnen der Konten vorausgeplant werden. Wer mit einem grossen Konto bei der Pensionierung dasteht, kann es nicht nachträglich aufteilen.
- Pensionskasse zeitlich versetzen. Wer aus der Pensionskasse einen Kapitalbezug plant, sollte ihn nicht im gleichen Jahr wie einen 3a-Bezug machen. Sonst werden zwei Beträge für die Steuerprogression addiert.
- Beispiel-Staffelung für eine Person, die im Alter von 65 in Pension geht:
- Alter 60: Konto 1 beziehen
- Alter 61: Konto 2 beziehen
- Alter 62: Konto 3 beziehen
- Alter 63: Pensionskasse beziehen (falls Kapitalbezug)
- Alter 64: Konto 4 beziehen
- Alter 65: Konto 5 beziehen
Das ist nur eine beispielhafte Darstellung. Es lohnt sich, die verschiedenen Bezüge abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation zu planen.
Wie viele Konten ergeben sich daraus konkret? Theoretisch könnte man für jedes Bezugsjahr ein Konto anlegen. In der Praxis wird die Zahl aber kleiner, weil fast jede Person zusätzlich Pensionskassen- oder Freizügigkeitsgelder bezieht, die ebenfalls Bezugsjahre belegen. Realistisch sinnvoll sind:
- 5 Konten bei einem Bezug zum ordentlichen Pensionierungsalter
- bis zu 10 Konten wenn der Bezug aufgeschoben wird
Für Ehepaare halbiert sich diese Zahl pro Person, weil gleichzeitige Bezüge beider Partner zusammengerechnet werden. Sinnvoll sind dann rund 2 bis 3 Konten pro Person beim ordentlichen Bezug. Besteht ein Altersunterschied von mehr als 5 Jahren, können beide Partner ihre Bezüge in verschiedene Jahre legen, wodurch wieder mehr Konten sinnvoll werden.