Wie viele Säule-3a-Konten darf man haben?
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl 3a-Konten. Du kannst theoretisch 10 oder 20 Säule-3a-Konten eröffnen, auch bei verschiedenen Anbietern. In der Praxis begrenzen einige Anbieter das Angebot auf maximal 5 Konten pro Person.
Wichtig zu wissen: Der jährliche Maximalbetrag (2026: CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse) gilt pro Person, nicht pro Konto. Wer mehrere Konten hat, darf ihn nicht mehrfach einzahlen. Aus steuerlichen Gründen solltest du darauf achten, dass auf einem einzelnen 3a-Konto oder Depot nicht zu viel Guthaben zusammenkommt.
Warum die Betragshöhe pro Konto wichtiger ist als die Anzahl
Die Anzahl Konten allein bringt dir nichts. Entscheidend ist, wie viel Geld zum Zeitpunkt des Bezugs auf jedem einzelnen Konto liegt. Der Grund: Die Kapitalauszahlungssteuer (= einmalige Steuer beim Bezug deiner 3a-Gelder) wird progressiv berechnet. Je höher der einzelne Bezug, desto höher der Steuersatz auf den gesamten Betrag.
Ein vereinfachtes Beispiel: Wer CHF 250'000 in einem einzigen Bezug auszahlen lässt, zahlt prozentual deutlich mehr Steuern als jemand, der fünf Bezüge à CHF 50'000 über fünf Jahre verteilt. Je nach Wohnkanton macht das mehrere tausend Franken aus.
Daraus folgt eine Faustregel: Pro 3a-Konto sollten beim Bezug nicht mehr als CHF 50'000 liegen. Damit das funktioniert, müssen zwei Hebel zusammenspielen: die richtige Aufteilung beim Sparen und der gestaffelte Bezug bei der Pensionierung.
Die Kapitalauszahlungssteuer einfach erklärt
Wenn du dein 3a-Guthaben beziehst, fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Sie wird auf Ebene von Bund, Kanton und Gemeinde erhoben, einmalig berechnet und separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Drei Punkte sind dabei wichtig:
1. Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv
Je höher der bezogene Betrag, desto höher der Steuersatz. Das gilt für die Bundessteuer wie für die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Bundessteuer beträgt ein Fünftel des regulären Tarifs, die kantonalen Steuersätze variieren deutlich.
2. Bezüge im gleichen Jahr werden zusammengerechnet
Wer mehrere 3a-Konten oder Depots im selben Kalenderjahr bezieht, wird so besteuert, als wäre es ein einziger Bezug. Konkret: Löst du zwei 3a-Konten im selben Jahr auf, addiert die Steuerverwaltung die beiden Beträge für die Berechnung des Steuersatzes.
3. Der Wohnsitz beim Bezug entscheidet
Massgebend ist der Wohnsitz am Tag der Auszahlung, nicht der Kanton, in dem das Konto geführt wird. Wer in einem Kanton mit tiefen Steuern wohnt, zahlt beim Bezug deutlich weniger als in einem Hochsteuerkanton.
Ab welchem Saldo lohnt sich ein zweites 3a-Konto?
Sobald ein 3a-Konto die Marke von CHF 50'000 überschreitet, lohnt sich die Eröffnung eines zweiten Kontos. Bei einer jährlichen Einzahlung von CHF 7'258 ist diese Schwelle nach rund 6 bis 7 Jahren erreicht. Zinsen oder Wertschriftenerträge können den Zeitpunkt nach vorne verschieben.
Die CHF 50'000 sind eine Faustregel und kein fixer Wert. Wie viel pro Konto sinnvoll ist, hängt von der Progression der Kapitalauszahlungssteuer in deinem Wohnkanton ab. Einige Kantone, etwa St. Gallen, Thurgau oder Uri, besteuern Kapitalleistungen linear; dort bringt das Splitting kaum eine Ersparnis. Wie hoch die Steuer in deinem Wohnkanton je nach Betrag ausfällt, berechnest du mit dem offiziellen Steuerrechner für Kapitalleistungen der ESTV selbst.
Wichtig: Auch wenn die Steuersätze sich unterscheiden, gilt fast überall dasselbe Prinzip. Mehrere kleinere Bezüge in verschiedenen Jahren sind steuerlich günstiger als ein einziger grosser Bezug.
Wie viele Konten sind in der Praxis sinnvoll?
Drei bis fünf 3a-Konten sind für die meisten Sparenden die richtige Anzahl. Mehr bringt steuerlich wenig, weil beim ordentlichen Bezug nur sechs Bezugsjahre zur Verfügung stehen (frühester Bezug 5 Jahre vor dem Referenzalter, das Bezugsjahr zählt mit). Wer mehr Konten hat, muss zwangsläufig mehrere im gleichen Jahr beziehen, und damit fällt der Splitting-Vorteil weg.
Gestaffelter Bezug: Die zweite Hälfte der Strategie
Das Splitten der Einzahlungen auf mehrere Konten allein bringt noch keine Steuerersparnis. Entscheidend ist, dass die Konten in verschiedenen Steuerjahren bezogen werden. Sonst rechnet die Steuerverwaltung die Beträge zusammen, und der Vorteil ist weg.
Die Regeln dazu:
- 5-Jahres-Fenster: Die Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter von 65 Jahren bezogen werden. Da das Jahr der Pensionierung mitzählt, sind es 6 Bezugsjahre, vom 60. bis zum 65. Altersjahr je eines.
- Aufschub bei Weiterarbeit: Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug um bis zu 5 Jahre aufschieben. Dann verlängert sich das Fenster auf bis zu 11 Bezugsjahre.
- Ein Konto = ein Bezug: Du kannst ein 3a-Konto beim ordentlichen Bezug nur als Ganzes beziehen, einen Teilbezug gibt es nicht (Ausnahme: Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum). Deshalb musst du die Aufteilung beim Eröffnen der Konten vorausplanen. Wer mit einem einzigen grossen Konto in die Pensionierung geht, kann es nicht nachträglich aufteilen.
- Pensionskasse zeitlich versetzen: Wer aus der Pensionskasse einen Kapitalbezug plant, sollte ihn nicht im gleichen Jahr wie einen 3a-Bezug machen. Sonst werden die Beträge für die Steuerprogression addiert.
Beispiel-Staffelung für eine Person, die mit 65 in Pension geht:
- Alter 60: Konto 1 beziehen
- Alter 61: Konto 2 beziehen
- Alter 62: Konto 3 beziehen
- Alter 63: Pensionskasse beziehen (falls Kapitalbezug)
- Alter 64: Konto 4 beziehen
- Alter 65: Konto 5 beziehen
Das ist eine beispielhafte Darstellung. Es lohnt sich, die verschiedenen Bezüge abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation zu planen.
Wie viele Konten ergeben sich daraus konkret? Theoretisch könnte man für jedes Bezugsjahr ein Konto anlegen. In der Praxis wird die Zahl kleiner, weil fast jede Person zusätzlich Pensionskassen- oder Freizügigkeitsgelder bezieht, die ebenfalls Bezugsjahre belegen. Realistisch sinnvoll sind:
- 5 Konten bei einem Bezug zum Referenzalter
- bis zu 10 Konten, wenn der Bezug aufgeschoben wird
Für Ehepaare halbiert sich diese Zahl pro Person, weil gleichzeitige Bezüge beider Partner in der Regel zusammengerechnet werden. Sinnvoll sind dann rund 2 bis 3 Konten pro Person beim ordentlichen Bezug. Besteht ein Altersunterschied von mehr als 5 Jahren, können beide Partner ihre Bezüge in verschiedene Jahre legen, wodurch wieder mehr Konten sinnvoll werden.
Beispielrechnung: Ein Konto vs. fünf Konten
Annahme: Ein 60-jähriger Mann, konfessionslos, mit Wohnsitz in der Stadt Zürich hat CHF 250'000 in der Säule 3a angespart. Zwei Szenarien im Vergleich, berechnet mit dem ESTV-Steuerrechner (Steuerjahr 2026).
Szenario 1: Ein Konto à CHF 250'000, ein Bezug auf einmal
| Bezugsbetrag | CHF 250'000 |
| Kapitalauszahlungssteuern | CHF 14'601 |
| Effektiver Steuersatz: | ca. 5.8 % |
Szenario 2: Fünf Konten à CHF 50'000, gestaffelter Bezug
| Bezugsbeträge | Jahr 1: CHF 50'000; Jahr 2: CHF 50'000; Jahr 3: CHF 50'000; Jahr 4: CHF 50'000; Jahr 5: CHF 50'000 |
| Kapitalauszahlungssteuern | CHF 11'100 (pro Bezug CHF 2'220) |
| Effektiver Steuersatz: | ca. 4.4 % |
Ersparnis durch Splitting und gestaffelten Bezug: rund CHF 3'500.
Die Ersparnis hängt von der Progression der Kapitalauszahlungssteuer in deinem Wohnkanton beim Bezug ab.
Säule-3a-Konten bei verschiedenen Anbietern
Mehrere 3a-Konten beim selben Anbieter sind fast überall möglich. Was gilt es zu beachten?
- Verschiedene Anlagestile kombinieren. Bei vielen Anbietern (z.B. Frankly, finpension, Neon) kannst du mehrere 3a-Konten mit verschiedenen Anlagestrategien führen. Bei nur einem Anbieter bleibt die Auswahl aber auf das hauseigene Sortiment beschränkt. Ein Konto auf reiner Zinsbasis bei einer Bank mit attraktivem Vorsorgezins, ein zweites als Wertschriftenlösung bei einer Stiftung mit tiefer TER (= jährliche Gesamtkosten eines Fonds), allenfalls ein drittes bei einem Anbieter mit hoher Aktienquote: Diese Mischung diversifiziert über das eigentliche Anlageprodukt hinaus.
- Von Eröffnungsboni profitieren. Viele 3a-Anbieter belohnen Neukunden mit Willkommensangeboten wie Gebührenrabatten. Wer ein zweites oder drittes 3a-Konto oder Depot eröffnet, sollte solche Aktionen aktiv prüfen, statt einfach beim bestehenden Anbieter zu bleiben. Eine aktuelle Übersicht der laufenden Aktionen findest du auf der Evaluno-Dealseite.
Auswahl von attraktiven Säule 3a Angeboten für Neukunden

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Mit dem neon Code EVANEO erhältst du CHF 20 Startguthaben und eine kostenlose neon Debit Mastercard (Wert CHF 20)
Zum GutscheinHäufige Fragen
Ja. Für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer addiert die Steuerverwaltung alle Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule im selben Kalenderjahr. Das gilt auch über Kantonsgrenzen hinweg. Wer einen Pensionskassen-Kapitalbezug plant, sollte ihn deshalb auf ein Jahr legen, in dem kein 3a-Bezug erfolgt — sonst wird der Splitting-Vorteil grösstenteils aufgehoben.
Nein. Ein Konto kann nur komplett übertragen oder beim Bezug ganz ausbezahlt werden, nicht aufgeteilt. Wer nachträglich splitten will, kann das angesparte Geld auf ein neues Konto bei einem anderen Anbieter übertragen — aber immer den ganzen Saldo, nicht einen Teil. Deshalb lohnt sich die Aufteilung möglichst früh.
Gesetzlich gibt es keine Obergrenze. Steuerlich sinnvoll sind meist maximal fünf Konten, weil beim ordentlichen Bezug nur sechs Bezugsjahre zur Verfügung stehen und eines davon für einen allfälligen Bezug von Pensionskassengeldern freigehalten werden sollte. Einige Stiftungen begrenzen die Anzahl Konten pro Kunde intern auf fünf.
Ein neues Konto rein zur Steueroptimierung lohnt sich nur, wenn noch genügend Zeit für eine sinnvolle Einzahlung bleibt. Wer weniger als fünf Jahre vor dem regulären Bezug ist, kann das neue Konto noch befüllen, aber den Splitting-Vorteil über mehrere Jahre nicht mehr voll ausschöpfen. In dieser Phase steht eher die Frage nach dem optimalen Bezugszeitpunkt im Vordergrund.
Nein. Säule-3a-Guthaben gehört nicht zum steuerbaren Vermögen und muss in der Steuererklärung lediglich informativ aufgeführt werden. Das gilt unabhängig von der Anzahl Konten.
Beim Übertrag wird der gesamte Saldo eines Kontos auf einen neuen Anbieter überwiesen. Steuerlich ist das neutral, es entstehen keine Bundessteuern beim Wechsel. Die abgebende Stiftung kann allerdings eine Übertragungsgebühr verlangen — vor dem Wechsel die Konditionen prüfen.
Nein. Nur das Guthaben, das während der Ehe geäufnet wurde, gilt als Errungenschaft und wird hälftig geteilt. Konten, die vor der Heirat bestanden haben, bleiben Eigengut. Die genaue Abgrenzung kann komplex werden, wenn ein Konto vor der Ehe bestand und während der Ehe weiter bespart wurde; hier lohnt sich eine fachliche Abklärung.
Wer jährlich weniger als CHF 3'000 in die 3a einzahlt und insgesamt voraussichtlich unter CHF 30'000 ansammeln wird, hat vom Splitting kaum einen Steuervorteil. Ein einziges Konto reicht in diesem Fall meistens aus. Sobald das Vermögen aber spürbar wächst — etwa durch ETF- oder Fondsgewinne in einer Wertschriftenlösung — sollte die Splitting-Frage neu beurteilt werden.
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