Mehrere Säule-3a-Konten: ab welchem Guthaben ein zweites eröffnen?

Als Faustregel: Pro 3a-Konto nicht mehr als CHF 50'000 ansammeln. Der Grund liegt nicht in der Einzahlung, sondern im späteren Bezug. Die Kapitalauszahlungssteuer (= einmalige Steuer beim Bezug deiner 3a-Gelder) ist progressiv. Wer den Saldo auf mehrere 3a Konten verteilt und gestaffelt über mehrere Jahre bezieht, zahlt deutlich weniger Steuern beim Bezug.
  • Maximum pro Konto: CHF 50'000 bei Bezug
  • Sinnvolle Anzahl Konten: 2 bis 10 je nach Zeitpunkt des Bezugs und Zivilstand
  • Maximaler Steuervorteil: gestaffelter Bezug über mehrere Jahre hinweg

Wie viele Säule-3a-Konten darf man haben?

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl 3a-Konten. Du kannst theoretisch 10 oder 20 Säule 3a Konten eröffnen. Die Konten kannst du auch bei verschiedenen Anbietern haben. In der Praxis begrenzen einige Anbieter das Angebot auf maximal 5 Konten pro Person.

Wichtig zu wissen: Der jährliche Maximalbetrag gilt pro Person, nicht pro Konto. Wer mehrere Konten hat, darf den jährlichen Maximalbetrag nicht mehrfach einzahlen. Aus steuerlichen Gründen solltest darauf achten, dass auf einem einzelnen Säule 3a Konto oder Depot nicht zu viel Guthaben vorhanden ist.

Warum die Betragshöhe pro Konto wichtiger ist als die Anzahl

Die Anzahl Konten allein bringt dir nichts. Entscheidend ist, wie viel Geld zum Zeitpunkt des Bezugs auf jedem einzelnen Konto liegt. Der Grund: Die Kapitalauszahlungssteuer (= einmalige Steuer beim Bezug deiner 3a-Gelder) wird progressiv berechnet. Je höher der einzelne Bezug, desto höher der Steuersatz auf den gesamten Betrag.

Ein vereinfachtes Beispiel: Wer CHF 250'000 in einem einzigen Bezug auszahlen lässt, zahlt prozentual deutlich mehr Steuern als jemand, der fünf Bezüge à CHF 50'000 über fünf Jahre verteilt. Die Differenz kann abhängig vom Wohnkanton mehrere tausend Franken Steuern sparen.
Splitting mit mehreren Auszahlungen ist steuerlich attraktiver als eine einzelne Auszahlung.

Daraus folgt eine Faustregel: Pro 3a-Konto sollten beim Bezug nicht mehr als CHF 50'000 liegen. Damit das funktioniert, müssen zwei Hebel zusammenspielen: Die richtige Aufteilung beim Sparen und der gestaffelte Bezug bei der Pensionierung.

Die Kapitalauszahlungssteuer einfach erklärt

Wenn du dein 3a-Guthaben beziehst fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Die Steuer wird auf Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinde erhoben und erfolgt zu einem reduzierten Steuersatz. Sie wird einmalig berechnet, separat vom übrigen Einkommen.

Drei Punkte sind dabei wichtig:

1. Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv

Je höher der bezogene Betrag, desto höher der Steuersatz. Das gilt sowohl für die Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Bundessteuer beträgt ein Fünftel des regulären Steuersatzes, kantonale Steuersätze variieren deutlich.

2. Bezüge im gleichen Jahr werden zusammengerechnet

Wer mehrere 3a-Konten oder Depots im selben Kalenderjahr bezieht, wird so besteuert, als wäre es ein einziger Bezug. Konkret: Wenn du zwei 3a-Konten im selben Jahr auflöst, addiert die Steuerverwaltung die zwei Beträge für die Berechnung des Steuersatzes.

3. Der Wohnsitz beim Bezug entscheidet

Massgebend ist der Wohnsitz am Tag der Auszahlung, nicht der Kanton, in dem das Konto geführt wird. Wer in einem tief besteuerten Kanton wohnt, zahlt deutlich weniger Steuern für den Bezug des 3a Guthabens als in einem Hochsteuerkanton.

Ab welchem Saldo lohnt sich ein zweites 3a-Konto?

Sobald ein 3a-Konto die Marke von CHF 50'000 überschreitet, lohnt sich die Eröffnung eines zweiten Kontos. Bei einer jährlichen Einzahlung von CHF 7'258 ist diese Schwelle nach rund 6 bis 7 Jahren erreicht. Zinsen oder Wertschriften-Erträge können den Zeitpunkt nach vorne verschieben.

Die CHF 50'000 sind eine Faustregel und kein fixer Wert. Wie viel pro Konto wirklich sinnvoll ist, hängt schlussendlich von der Progression der Kapitalbezugssteuer in deinem Wohnkanton ab. Denn wie stark die Progression mit der Höhe des Bezugs zunimmt, ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Wie hoch die Steuer in deinem Wohnkanton je nach Betrag ausfällt, kannst du mit dem offiziellen Steuerrechner für Kapitalleistungen der ESTV selbst berechnen.
Wichtig: Auch wenn die Steuersätze sich unterscheiden, gilt überall dasselbe Prinzip. Mehrere kleinere Bezüge in verschiedenen Jahren sind steuerlich günstiger als ein einziger grosser Bezug.

Wie viele Konten sind in der Praxis sinnvoll?

Drei bis fünf 3a-Konten sind für die meisten Sparenden die richtige Anzahl. Mehr bringt steuerlich nichts, weil maximal fünf Bezugsjahre zur Verfügung stehen (frühester Bezug 5 Jahre vor regulärem AHV-Alter). Wer mehr als fünf Konten hat, muss zwangsläufig mehrere im gleichen Jahr beziehen und damit fällt der Splitting-Vorteil weg.

Gestaffelter Bezug: Die zweite Hälfte der Strategie

Das Splitten der Einzahlungen auf mehrere Konten allein bringt noch keine Steuerersparnis. Entscheidend ist, dass die Konten in verschiedenen Steuerjahren bezogen werden. Sonst rechnet die Steuerverwaltung die Beträge zusammen, und der Vorteil ist weg.

Die Regeln dazu:
  • 5-Jahres-Fenster: Die Säule 3a kann frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden, also frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter von 65 Jahren. Da das Jahr der Pensionierung mitzählt, sind es 6 Bezugsjahre - vom 60. bis zum 65. Altersjahr je eines.
  • Aufschub bei Weiterarbeit: Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug um bis zu 5 Jahre aufschieben. Dann verlängert sich das Fenster auf bis zu 11 Bezugsjahre
  • Ein Konto = ein Bezug. Du kannst ein 3a-Konto nur komplett oder gar nicht beziehen, es gibt kein Teilbezug von einem Konto. Deshalb muss die Aufteilung beim Eröffnen der Konten vorausgeplant werden. Wer mit einem grossen Konto bei der Pensionierung dasteht, kann es nicht nachträglich aufteilen.
  • Pensionskasse zeitlich versetzen. Wer aus der Pensionskasse einen Kapitalbezug plant, sollte ihn nicht im gleichen Jahr wie einen 3a-Bezug machen. Sonst werden zwei Beträge für die Steuerprogression addiert.
  • Beispiel-Staffelung für eine Person, die im Alter von 65 in Pension geht:
    -
    Alter 60: Konto 1 beziehen
    - Alter 61: Konto 2 beziehen
    - Alter 62: Konto 3 beziehen
    - Alter 63: Pensionskasse beziehen (falls Kapitalbezug)
    - Alter 64: Konto 4 beziehen
    - Alter 65: Konto 5 beziehen

    Das ist nur eine beispielhafte Darstellung. Es lohnt sich, die verschiedenen Bezüge abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation zu planen.
Wie viele Konten ergeben sich daraus konkret? Theoretisch könnte man für jedes Bezugsjahr ein Konto anlegen. In der Praxis wird die Zahl aber kleiner, weil fast jede Person zusätzlich Pensionskassen- oder Freizügigkeitsgelder bezieht, die ebenfalls Bezugsjahre belegen. Realistisch sinnvoll sind:
  • 5 Konten bei einem Bezug zum ordentlichen Pensionierungsalter
  • bis zu 10 Konten wenn der Bezug aufgeschoben wird
Für Ehepaare halbiert sich diese Zahl pro Person, weil gleichzeitige Bezüge beider Partner zusammengerechnet werden. Sinnvoll sind dann rund 2 bis 3 Konten pro Person beim ordentlichen Bezug. Besteht ein Altersunterschied von mehr als 5 Jahren, können beide Partner ihre Bezüge in verschiedene Jahre legen, wodurch wieder mehr Konten sinnvoll werden.

Beispielrechnung: Ein Konto vs. fünf Konten

Annahme: Eine 60-jähriger Mann, konfessionlos mit Wohnsitz im Kanton Zürich hat CHF 250'000 in der Säule 3a angespart. Zwei Szenarien im Vergleich.
Szenario 1: Ein Konto à CHF 250'000, ein Bezug auf einmal
Die Tabelle zeigt die steuerliche Auswirkung, wenn die Person sein 3a Guthaben auf einem Konto hat und dieses bezieht.
BezugsbetragCHF 250'000KapitalauszahlungssteuernCHF 14'750Effektiver Steuersatz:ca. 5.9%
Szenario 2: Fünf Konten à CHF 50'000, gestaffelter Bezug
BezugsbeträgeJahr 1: CHF 50'000; Jahr 2: CHF 50'000; Jahr 3: CHF 50'000; Jahr 4: CHF 50'000; Jahr 5: CHF 50'000
KapitalauszahlungssteuernCHF 11'000 (pro Bezug ca. CHF 2'250)
Effektiver Steuersatz:ca. 4.5%
Ersparnis durch Splitting und gestaffelten Bezug: rund CHF 3'700.

Die Ersparnis hängt von der Progression der Kapitalauszahlungssteuer im jeweiligen Wohnkanton beim Bezug ab.

Säule 3a Konten bei verschiedenen Anbietern

Mehrere 3a-Konten beim selben Anbieter sind fast überall möglich. Was gilt es zu beachten?
  • Verschiedene Anlagestile kombinieren. Bei einer zunehmenden Anzahl von Anbietern (z.B. Frankly, finpension, Neon) können mehrere 3a Konten mit verschiedenen Anlagestrategien geführt werden. Aber bei nur einem Anbieter ist die Auswahl auf das hauseigene Sortiment beschränkt. Ein Konto auf reiner Zinsbasis bei einer Bank mit attraktivem Vorsorgezins, ein zweites als Wertschriftenlösung bei einer Stiftung mit niedriger TER (= jährliche Gesamtkosten eines Fonds), allenfalls ein drittes bei einem Anbieter mit hoher Aktienquote, diese Mischung diversifiziert über das eigentliche Anlageprodukt hinaus.
  • Von Eröffnungsbonus profitieren. Viele 3a-Anbieter belohnen Neukunden mit Willkommensgeschenken wie Gebührenrabatten. Wer ein zweites oder drittes 3a Konto oder Depot eröffnet, sollte solche Aktionen aktiv prüfen, statt einfach beim bestehenden Anbieter zu bleiben. Eine aktuelle Übersicht der laufenden Aktionen findest du auf der Evaluno-Dealseite.

Häufige Fragen

Werden Bezüge aus der Säule 3a und der Pensionskasse im gleichen Jahr zusammengerechnet?

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Ja. Für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer addiert die Steuerverwaltung alle Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule im selben Kalenderjahr. Das gilt auch über Kantonsgrenzen hinweg. Wer einen Pensionskassen-Kapitalbezug plant, sollte ihn deshalb auf ein Jahr legen, in dem kein 3a-Bezug erfolgt — sonst wird der Splitting-Vorteil grösstenteils aufgehoben.

Kann ich ein bestehendes 3a-Konto nachträglich aufteilen?

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Nein. Ein Konto kann nur komplett übertragen oder beim Bezug ganz ausbezahlt werden, nicht aufgeteilt. Wer nachträglich splitten will, kann das angesparte Geld auf ein neues Konto bei einem anderen Anbieter übertragen — aber immer den ganzen Saldo, nicht einen Teil. Deshalb lohnt sich die Aufteilung möglichst früh.

Wie viele 3a-Konten sind das absolute Maximum?

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Gesetzlich gibt es keine Obergrenze. Steuerlich sinnvoll sind oftmals maximal fünf Konten, weil nur sechs Bezugsjahre vor der Pensionierung zur Verfügung stehen und eines davon für einen allfälligen Bezug von Pensionskassengelder freigehalten werden solle. Einige Stiftungen begrenzen die Anzahl Konten pro Kunde intern auf fünf.

Ab welchem Alter ist es zu spät, ein neues Konto zu eröffnen?

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Ein neues Konto rein zur Steueroptimierung lohnt sich nur, wenn noch genügend Zeit für eine sinnvolle Einzahlung bleibt. Wer weniger als fünf Jahre vor dem regulären Bezug ist, kann das neue Konto noch befüllen, aber den Splitting-Vorteil über mehrere Jahre nicht mehr voll ausschöpfen. In dieser Phase steht eher die Frage nach dem optimalen Bezugszeitpunkt im Vordergrund.

Werden mehrere 3a-Konten als Vermögen versteuert?

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Nein. Säule-3a-Guthaben gehört nicht zum steuerbaren Vermögen und muss in der Steuererklärung lediglich informativ aufgeführt werden. Das gilt unabhängig von der Anzahl Konten.

Was passiert mit dem 3a-Guthaben bei einem Kontowechsel?

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Beim Übertrag wird der gesamte Saldo eines Kontos auf einen neuen Anbieter überwiesen. Steuerlich ist das neutral, es entstehen keine Bundessteuern beim Wechsel. Die abgebende Stiftung kann allerdings eine Übertragungsgebühr verlangen — vor dem Wechsel die Konditionen prüfen.

Werden bei einer Scheidung auch 3a-Konten von vor der Ehe geteilt?

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Nein. Nur das Guthaben, das während der Ehe geäufnet wurde, gilt als Errungenschaft und wird hälftig geteilt. Konten, die vor der Heirat bestanden haben, bleiben Eigengut. Die genaue Abgrenzung kann komplex werden, wenn ein Konto vor der Ehe bestand und während der Ehe weiter besparen wurde — hier lohnt sich eine fachliche Abklärung.

Macht ein zweites Konto auch bei kleinem Einkommen Sinn?

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Wer jährlich weniger als CHF 3'000 in die 3a einzahlt und insgesamt voraussichtlich unter CHF 30'000 ansammeln wird, hat vom Splitting kaum einen Steuervorteil. Ein einziges Konto reicht in diesem Fall meistens aus. Sobald das Vermögen aber spürbar wächst — etwa durch ETF- oder Fondsgewinne in einer Wertschriftenlösung — sollte die Splitting-Frage neu beurteilt werden.
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