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Säule 3a Nachzahlungen ab 2026: Neue Möglichkeiten für deine Altersvorsorge

Ab 2026 kannst du versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachholen. Dieser Artikel erklärt die neuen Regeln, die Voraussetzungen und wie du den Einkauf für deine Altersvorsorge und deine Steuern nutzt.

Aktualisiert am

Bisher galt in der Säule 3a: Wer in einem Jahr nicht oder nur teilweise einzahlte, konnte das später nicht mehr nachholen. Mit der Änderung der Verordnung BVV 3, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, ändert sich das. Beitragslücken, die ab 2025 entstehen, lassen sich neu bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen. Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, rückwirkend für das Jahr 2025.

Was ändert sich mit der neuen Einkaufsregel?

Die Säule 3a kennt neu einen Einkauf, ähnlich wie ihn die Pensionskasse seit Langem bietet. Hast du den jährlichen Maximalbetrag nicht ausgeschöpft, entsteht eine Beitragslücke, die du in einem späteren Jahr schliessen kannst. Wichtig: Das gilt nur für Lücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Jahre vor 2025, in denen du nichts oder wenig einbezahlt hast, bleiben endgültig ausgeschlossen.

Wer darf in die Säule 3a einkaufen?

Die Verordnung stellt drei Bedingungen:

  • AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen: Du brauchst sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr des Einkaufs ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.
  • Ordentlicher Beitrag zuerst: Im Einkaufsjahr musst du zuerst den für dich geltenden ordentlichen Jahresbeitrag vollständig einzahlen. Erst danach ist ein Einkauf zulässig.
  • Noch kein Altersbezug: Wer bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen hat, kann keine Einkäufe mehr tätigen.

Wie viel kannst du nachzahlen?

Der Einkauf ist doppelt begrenzt: auf die effektive Lücke der letzten zehn Jahre und auf den kleinen Maximalbetrag pro Jahr, aktuell CHF 7'258. Angestellte mit Pensionskasse können 2026 also insgesamt bis zu CHF 14'516 einzahlen: den ordentlichen Beitrag plus den Einkauf.

Ein einzelner Einkauf kann mehrere Lückenjahre gleichzeitig abdecken. Umgekehrt gilt: Pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf zulässig. Schliesst du eine Lücke nur teilweise, kannst du den Rest später nicht mehr nachholen. Es lohnt sich also, Einkäufe vollständig zu planen.

Welche Steuervorteile bringt die Nachzahlung?

Einkäufe kannst du wie ordentliche Beiträge vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Höhe der Ersparnis hängt von deinem Einkommen und Wohnort ab: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart ein Einkauf von CHF 7'258 rund CHF 2'200 Steuern, zusätzlich zur Ersparnis aus dem ordentlichen Beitrag. Die Steuerbehörden prüfen die Rechtmässigkeit der Einkäufe und können Nachweise verlangen.

So gehst du vor

  1. Prüfe, in welchen Jahren ab 2025 du den Maximalbetrag nicht ausgeschöpft hast.
  2. Zahle im Einkaufsjahr zuerst den vollen ordentlichen Beitrag ein.
  3. Beantrage den Einkauf schriftlich bei deinem 3a-Anbieter und gib an, für welche Jahre und in welcher Höhe du einkaufen willst.
  4. Ziehe den Einkauf in der Steuererklärung vom Einkommen ab.

Fazit

Die Einkaufsmöglichkeit ist eine der bedeutendsten Änderungen der Säule 3a seit Jahren. Sie macht die dritte Säule flexibler, besonders für Personen mit schwankendem Einkommen oder Erwerbsunterbrüchen. Die Details regelt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Und weil jeder nachgezahlte Franken erst mit der richtigen Anlage arbeitet: Vergleiche vorher die Anbieter im 3a-Konto-Vergleich oder im 3a-Fonds-Vergleich auf Evaluno.

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