Wann darfst du dein Freizügigkeitskonto auflösen?
Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) und die Freizügigkeitsverordnung (FZV) zählen abschliessend auf, wann du dein Guthaben beziehen darfst. Trifft keiner dieser Gründe zu, bleibt das Geld auf dem Konto.
Gründe für eine Auszahlung
| Grund | Voraussetzung |
|---|---|
| Pensionierung | Frühestens fünf Jahre vor dem ReferenzalterAufschieben nur, wenn du weiter arbeitest (höchstens fünf Jahre, Übergangsregel bis 2029) |
| Wegzug aus der Schweiz | Du verlässt die Schweiz endgültigFür EU und EFTA gilt eine Sonderregel (siehe unten) |
| Selbständigkeit | Du arbeitest im Hauptberuf selbständig und bist nicht mehr obligatorisch in einer Pensionskasse versichertNachweis der Selbständigkeit nötig |
| Wohneigentum | Kauf, Bau oder Hypothek für Wohneigentum, in dem du selbst wohnstAlle fünf Jahre möglich, kein Mindestbetrag |
| Kleines Guthaben | Das Guthaben ist kleiner als dein Jahresbeitrag an die PensionskasseGemeint ist dein eigener Beitrag pro Jahr |
| Volle IV-Rente | Du beziehst eine volle Rente der InvalidenversicherungSofern das Konto keine Zusatzversicherung für Invalidität enthält |
| Todesfall | Die versicherte Person stirbtDas Geld geht an die Begünstigten in der gesetzlichen Reihenfolge |
Bist du verheiratet oder lebst du in eingetragener Partnerschaft, braucht jede Auszahlung an dich die schriftliche Zustimmung deines Partners oder deiner Partnerin.
Quelle: FZG Art. 5, FZV Art. 13 bis 16, WEFV Art. 5
Kein Grund für eine Auszahlung sind Arbeitslosigkeit, eine Auszeit oder eine Weltreise. Trittst du wieder in eine Pensionskasse ein, muss die Stiftung dein Guthaben dorthin überweisen. Das ist ein Übertrag und keine Auszahlung, Steuern fallen dabei keine an.
Wegzug ins Ausland: EU und EFTA haben eine Sonderregel
Ziehst du in ein Land ausserhalb von EU und EFTA, zum Beispiel in die USA, nach Grossbritannien oder nach Thailand, kannst du dein ganzes Guthaben beziehen. Für EU- und EFTA-Staaten gilt eine Einschränkung.
Selbständigkeit
Machst du dich im Hauptberuf selbständig und bist nicht mehr obligatorisch in einer Pensionskasse versichert, kannst du das Guthaben beziehen. Als Nachweis verlangt die Stiftung eine Bestätigung deiner Selbständigkeit, meist von der AHV-Ausgleichskasse. Was genau nötig ist, steht im Antragsformular.
Ohne Pensionskasse fehlt dir danach die 2. Säule. Dafür darfst du als Selbständige oder Selbständiger mehr in die Säule 3a einzahlen. Die Regeln dazu stehen im Ratgeber zur Säule 3a für Selbständige.
Wohneigentum
Für Wohneigentum, in dem du selbst wohnst, darfst du das Guthaben vorbeziehen: für Kauf oder Bau, für die Rückzahlung einer Hypothek oder für Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft. Ferien- und Zweitwohnungen zählen nicht. Anders als bei der Pensionskasse gilt für Freizügigkeitskonten kein Mindestbetrag von CHF 20'000. Einen Vorbezug kannst du alle fünf Jahre geltend machen.
Wann musst du dein Freizügigkeitskonto spätestens auflösen?
Die Altersleistung wird fällig, sobald du das Referenzalter (= gesetzliches Rentenalter) erreichst. Es liegt bei 65 Jahren. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt nach der AHV-Reform ein Übergangsalter zwischen 64 und 65.
Arbeitest du weiter, kannst du den Bezug um höchstens fünf Jahre aufschieben. Das musst du der Stiftung nachweisen. Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2024 (FZV Art. 16). Für den Übergang gibt es eine Ausnahme: Wer zwischen 2024 und 2029 das Referenzalter erreicht und nicht mehr arbeitet, kann den Bezug trotzdem bis zum 31. Dezember 2029 aufschieben, höchstens aber fünf Jahre über das Referenzalter hinaus.
Meldest du dich nicht, bleibt das Geld bei der Stiftung. Sie meldet es dann als vergessenes Guthaben an die Zentralstelle 2. Säule. Wie du ein vergessenes Guthaben wiederfindest, steht weiter unten.
So löst du dein Freizügigkeitskonto auf
- Grund prüfen. Schau in der Tabelle oben nach, ob einer der Gründe auf dich zutrifft.
- Formular holen. Jede Freizügigkeitsstiftung hat eigene Formulare, meist als PDF auf ihrer Website. Oft gibt es getrennte Formulare für den Kapitalbezug, für Wohneigentum und für den Übertrag in eine Pensionskasse.
- Unterlagen beilegen. In der Regel brauchst du eine Kopie deines Ausweises und einen Nachweis für den Grund, etwa die Abmeldebestätigung der Gemeinde beim Wegzug. Bist du verheiratet oder lebst du in eingetragener Partnerschaft, unterschreibt dein Partner oder deine Partnerin die Zustimmung. Ob die Unterschrift beglaubigt sein muss, steht im Formular.
- Bei einem Depot den Verkauf einplanen. Liegt dein Guthaben in einem Freizügigkeitsdepot, verkauft die Stiftung die Wertschriften vor der Auszahlung zum Kurs des Verkaufstags. Willst du den Zeitpunkt selbst wählen, kannst du vorher in eine Kontolösung mit Zins wechseln.
- Auszahlung und Steuer. Die Stiftung überweist das Geld auf dein Konto und meldet den Bezug den Steuerbehörden. Die Kapitalbezugssteuer stellt dir die Steuerbehörde deines Wohnkantons separat in Rechnung.
Wie viel Steuern kostet die Auszahlung?
Auf ausgezahltes Vorsorgegeld zahlst du eine Kapitalbezugssteuer (= einmalige Steuer auf den Bezug). Sie wird getrennt von deinem übrigen Einkommen berechnet, zu einem tieferen Satz. Wie viel es ist, hängt vom Betrag, vom Wohnort und vom Zivilstand ab.
Evaluno hat die Steuer für drei Beträge in sechs Kantonen mit dem Steuerrechner der ESTV gerechnet. Für deinen Wohnort kannst du dort selbst rechnen.
Kapitalbezugssteuer für Ledige
| Wohnort | CHF 100'000 | CHF 250'000 | CHF 500'000 |
|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 4'817 | CHF 14'601 | CHF 35'068 |
| Bern (BE) | CHF 4'628 | CHF 16'323 | CHF 41'259 |
| Luzern (LU) | CHF 3'553 | CHF 13'007 | CHF 29'757 |
| Zug (ZG) | CHF 2'734 | CHF 11'253 | CHF 28'253 |
| St. Gallen (SG) | CHF 5'883 | CHF 17'266 | CHF 37'231 |
| Lausanne (VD) | CHF 4'589 | CHF 17'361 | CHF 41'947 |
Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Wohnort Kantonshauptort, Bezug mit 65, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Kapitalbezüge im selben Jahr.
Quelle: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Steuerjahr 2026
Kapitalbezugssteuer für Verheiratete
| Wohnort | CHF 100'000 | CHF 250'000 | CHF 500'000 |
|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 4'643 | CHF 14'376 | CHF 31'576 |
| Bern (BE) | CHF 3'801 | CHF 14'973 | CHF 37'660 |
| Luzern (LU) | CHF 3'379 | CHF 12'782 | CHF 29'432 |
| Zug (ZG) | CHF 1'921 | CHF 10'222 | CHF 27'381 |
| St. Gallen (SG) | CHF 5'223 | CHF 15'826 | CHF 34'476 |
| Lausanne (VD) | CHF 3'644 | CHF 15'036 | CHF 37'881 |
Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Wohnort Kantonshauptort, Bezug mit 65, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Kapitalbezüge im selben Jahr.
Quelle: Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Steuerjahr 2026
Für CHF 500'000 zahlt eine ledige Person in Zug CHF 28'253, in Lausanne CHF 41'947. Mit dem Betrag steigt auch der Steuersatz. In Zürich sind es bei CHF 100'000 4.8 %, bei CHF 500'000 7.0 %.
Bund und Kantone zählen alle Kapitalbezüge eines Jahres zusammen, auch die aus der Pensionskasse und der Säule 3a. Bei Ehepaaren kommen in der Regel die Bezüge beider dazu.
Steuern sparen: Bezüge staffeln
Weil der Satz mit dem Betrag steigt, lohnt es sich, Bezüge auf mehrere Jahre zu verteilen. Ein Beispiel mit den Zürcher Werten für Ledige: Wer CHF 500'000 in einem Jahr bezieht, zahlt CHF 35'068. Wer zweimal CHF 250'000 in zwei verschiedenen Jahren bezieht, zahlt zusammen CHF 29'202, also CHF 5'866 weniger.
- Beim Austritt aus der Pensionskasse kannst du das Guthaben auf höchstens zwei Freizügigkeitskonten verteilen. Ein bestehendes Konto lässt sich später in der Regel nicht mehr aufteilen.
- Lege die Bezüge aus Freizügigkeitskonto, Pensionskasse und Säule 3a in verschiedene Jahre. Das Freizügigkeitsguthaben kannst du schon fünf Jahre vor dem Referenzalter beziehen.
- Mit mehreren 3a-Konten kannst du auch die Säule 3a gestaffelt beziehen.
Wohnsitz im Ausland
Wohnst du bei der Auszahlung nicht mehr in der Schweiz, zieht die Stiftung eine Quellensteuer ab. Deren Höhe richtet sich nach dem Kanton, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Besteht mit deinem neuen Wohnland ein Doppelbesteuerungsabkommen, kannst du die Quellensteuer unter Umständen zurückfordern.
Freizügigkeitskonto vergessen? So findest du dein Guthaben
Weisst du nicht mehr, bei welcher Stiftung dein Geld liegt, hilft die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG. Die Stiftungen melden ihr jedes Jahr, für wen sie ein Guthaben führen.
Auf deine schriftliche Anfrage teilt dir die Zentralstelle mit, welche Einrichtungen im Dezember des Vorjahres ein Guthaben für dich gemeldet haben. Die Anfrage stellst du über das Online-Formular der Zentralstelle. Telefonisch gibt sie keine Auskunft zu Guthaben. Die Auszahlung beantragst du danach direkt bei der Stiftung.
Nicht auflösen? So legst du dein Guthaben besser an
Auch wenn du dein Guthaben noch nicht beziehen darfst, kannst du jederzeit zu einer anderen Freizügigkeitsstiftung wechseln oder die Anlageform ändern. Ein Wechsel ist keine Auszahlung, Steuern fallen keine an.
Auf einem Freizügigkeitskonto bekommst du einen Zins. In einem Freizügigkeitsdepot legst du das Geld in Wertschriften an. Die Chancen auf Ertrag sind langfristig höher, der Wert schwankt dafür. Je mehr Jahre dir bis zur Pensionierung bleiben, desto mehr Zeit hast du, Schwankungen auszugleichen.
Freizügigkeitskonten im Vergleich
- FreizügigkeitskontoCaisse d’Epargne d’Aubonne0.50 %Zins pro Jahr
- FreizügigkeitskontoHypo Vorarlberg (Schweiz) · Mindesteinlage von CHF 100'0000.50 %Zins pro Jahr
- FreizügigkeitskontoPensionClub · Exklusiver Zinssatz mit PensionClub-Mitgliedschaft (kostenlos).0.41 %Zins pro Jahr
- FreizügigkeitskontoClientis Bank Oberuzwil0.30 %Zins pro Jahr
- FreizügigkeitskontoClientis Bank Toggenburg0.30 %Zins pro Jahr
Möchtest du dein Guthaben anlegen, findest du alle Lösungen im Freizügigkeitsdepot-Vergleich.
Häufige Fragen zum Auflösen des Freizügigkeitskontos
Für die Altersleistung in der Regel nicht: Ein Freizügigkeitskonto wird als Ganzes ausbezahlt. Deshalb lohnt es sich, das Guthaben beim Austritt aus der Pensionskasse auf zwei Konten zu verteilen. Für Wohneigentum ist auch ein Teilbezug möglich.
Nein. Arbeitslosigkeit ist kein Grund für eine Auszahlung. Das Geld bleibt auf dem Freizügigkeitskonto, bis du wieder in eine Pensionskasse eintrittst oder ein anderer Grund vorliegt.
Ja, aber nicht als Auszahlung. Trittst du in eine neue Pensionskasse ein, muss die Stiftung dein Guthaben dorthin überweisen. Melde ihr dafür die Angaben deiner neuen Pensionskasse. Steuern fallen dabei keine an.
Bist du in Deutschland obligatorisch rentenversichert, nur teilweise. Den überobligatorischen Teil kannst du beziehen, der obligatorische Teil bleibt gesperrt. Er bleibt auf dem Freizügigkeitskonto, bis ein anderer Grund vorliegt, etwa die Pensionierung.
Ja. Bist du verheiratet oder lebst du in eingetragener Partnerschaft, ist eine Auszahlung nur mit schriftlicher Zustimmung deines Partners oder deiner Partnerin möglich. Wird sie ohne triftigen Grund verweigert, kannst du das Zivilgericht anrufen.
Das Gesetz legt eine Reihenfolge fest. Zuerst kommen die Ehepartnerin oder der Ehepartner, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner und Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente hätten. Danach Personen, die du in erheblichem Mass unterstützt hast, oder deine Lebenspartnerin oder dein Lebenspartner nach mindestens fünf Jahren Zusammenleben. Danach die übrigen Kinder, Eltern und Geschwister, zuletzt die übrigen Erben. Im Vertrag mit der Stiftung kannst du die Begünstigten innerhalb dieses Rahmens näher bestimmen.
Stell eine schriftliche Anfrage an die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG. Sie sagt dir, welche Einrichtungen ein Guthaben für dich gemeldet haben. Die Auszahlung beantragst du danach bei der Stiftung selbst.
Rechtlicher Hinweis
Evaluno leistet keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt keine persönliche Beratung.
